Alle Kinder und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton unterstehen der Schulpflicht. Die Schulpflicht dauert elf Jahre: zwei Jahre Kindergarten, sechs Jahre Primarschule und drei Jahre Oberstufe. Der Unterricht an den öffentlichen Schulen ist für Kinder und Jugendliche mit Aufenthalt im Kanton Aargau unentgeltlich. Der Besuch der Volksschule hat in der Regel am Wohnort respektive im entsprechenden Schulkreis zu erfolgen.
A – Z der Schule
A
Absenzen
Gemäss § 15 Abs. 2 der Verordnung über die Volksschule hat die verantwortliche Lehrperson ein Verzeichnis über die entschuldigten und unentschuldigten Absenzen zu führen.
Erscheint eine Schülerin / ein Schüler wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen sowie aufgrund vereinbarter ärztlicher Untersuchungen oder Spitalaufenthalte nicht zum Unterricht, zählt dies als entschuldigte Absenz. Liegt kein hinreichender Grund (Nachvollziehbarkeit, Verhältnismässigkeit) vor, der den Unterrichtsbesuch verhinderte, handelt es sich um eine unentschuldigte Absenz. Nicht als Absenzen gelten Abwesenheiten im Rahmen von Schnuppertagen, Dispensationen, bewilligtem Urlaub, freien Schulhalbtagen oder Schulausschluss. Die Entscheidung, wann eine Lektion als gefehlt gilt und unter welchen Umständen eine Absenz in spezifischen individuellen Situationen als entschuldigt akzeptiert wird, liegt in der Kompetenz der Lehrperson bzw. der Schule.
Adressen
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Schule Kölliken
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Primarschule Kölliken
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Kreisschule Kölliken
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Primarschule Kölliken
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Turnhalle Kölliken
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Villa Matter
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Kindergarten
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Kindergarten
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Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen
Die Schulen sind für die Durchführungskontrolle der Vorsorgeuntersuchungen zuständig und informieren Eltern sowie bei Bedarf die Schulärztin oder den Schularzt. Die beiden Vorsorgeuntersuchungen (Eintrittsuntersuchung im Kindergartenalter und Austrittsuntersuchung in der 2. oder 3. Oberstufe) werden primär von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, in der Regel von der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. vom eigenen Kinder- oder Hausarzt. Kinder und Jugendliche, die bis zu der von der Schule kommunizierten Frist keine Untersuchung vorgenommen haben, werden von der Schulärztin oder vom Schularzt untersucht.
Aufgabenbetreuung
Die Schule Kölliken bietet eine Aufgabenbetreuung an. Dabei werden die Kinder und Jugendlichen bei den Hausaufgaben von erwachsenen Personen betreut und begleitet. Die Betreuung findet in Kleingruppen statt.
B
Begabungsförderung
Die Gruppenangebote „Atelier Forschen und Entdecken“ auf der Mittel- und Oberstufe sind regionale Förderangebote der Schule Kölliken, die im Rahmen der Begabungsförderung realisiert und vom Kanton Aargau finanziert wird.
Das Gruppenangebot wird von einer Fachperson mit pädagogischer Kompetenz und entsprechender Zusatzausbildung in Begabungs- und Begabtenförderung geleitet. Diese erarbeitet zusammen mit den Teilnehmenden einen Forschungsauftrag, der im Rahmen eines gemeinsam erarbeiteten, übergeordneten Themas steht. Dem methodischen Forschen wird dabei besonderes Gewicht beigemessen. In diese Projekte sollen die besonderen Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen einfliessen. Die Projektarbeiten starten nach den Sommerferien und werden zu Ende des Schuljahres präsentiert. Das Angebot ist kostenlos.
Berufs- und Laufbahnberatung
Die Berufsberatung wird im Auftrag des Kantons von den Beratungsdiensten für Ausbildung und Beruf (ask!) wahrgenommen. Die wichtigste Schnittstelle bei der Zusammenarbeit von ask! mit der Schule ist der Berufswahlunterricht.
Beschwerden
Alle am Schulleben beteiligten Personen haben ein grosses Interesse an einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit und einem vertrauensvollen Umgang. Grundsätzlich muss die Bearbeitung dort beginnen, wo die Beschwerden auftreten. Wer eine Beschwerde hat, wendet sich deshalb immer als erstens an die Person resp. Stelle, welche zur Beschwerde Anlass gibt. Kommt keine Einigung zustande, wird die nächst höhere Instanz beigezogen. Dabei sollte die Beschwerde schriftlich vorliegen.
Beschwerdemanagement [pdf, 157 KB]
Beschwerdeformular [pdf, 61 KB]
Besondere Förderung
Um alle Kinder und Jugendliche best möglichst zu fördern, werden die Lehrpersonen durch ein Förderteam unterstützt. Das Förderteam besteht aus den Schulischen Heilpädagoginnen und -pädagogen, den Logopädinnen sowie den Lehrpersonen DaZ (Deutsch als Zweitsprache).
Das Förderteam koordiniert die Fördermassnahmen der Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen, regelt den Informationsfluss unter allen Beteiligten und den angrenzenden externen Diensten. Die Fachpersonen besprechen regelmässig sonderpädagogische Fragen, bilden sich intern weiter und bieten allen Lehrpersonen eine Möglichkeit für Beratungen zur Förderung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Schulalltag.
Besuchstage
Einmal pro Jahr, im 3. Quartal, finden Besuchstage für die Eltern der gesamten Schule Kölliken statt.
Betreuungsangebote in Kölliken
Bibliotheken
Sowohl die Primarschule wie auch die Oberstufe führen Zweigstellen der Gemeindebibliothek für die Schülerinnen und Schüler.
Bild- und Tonveröffentlichung
Grundsätzlich hat jede Person das „Recht am eigenen Bild“, sei es als Foto, Video, Tonaufnahme oder eigenen Text. In der Schule Kölliken wird der Schutz persönlicher Daten bestmöglich umgesetzt.
Bsüechlimorge / Schnuppermorgen
Im Juni findet ein Bsüechlimorge / Schnuppermorgen in den neuen Klassen, resp. bei der neuen Klassenlehrperson statt. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die neuen Stundenpläne verteilt.
C
Checks P3, P5, S2 und S3
An den Volksschulen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn werden vier gemeinsame Leistungstests (Checks) durchgeführt. Die Checks bieten eine unabhängige Standortbestimmung der Leistung der Schülerinnen und Schüler in ausgewählten Kompetenzen zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Die Checks finden zu Beginn der 3. und gegen Ende der 5. Klasse der Primarschule sowie Mitte der 2. und am Ende der 3. Klasse der Oberstufe (Sekundarstufe I) statt. Sie heissen entsprechend Check P3, Check P5, Check S2 und Check S3.
D
Departement Bildung, Kultur und Sport
Alle Aufgaben des Kantons, die mit der Grundausbildung, der Berufsausbildung, der Hochschulreife und Hochschulbildung zusammenhängen, sind dem Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) zur Ausführung übertragen.
Deutsch als Zeitsprache (DaZ)
Deutsch als Zweitsprache ist ein Förderangebot für alle Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. Im DaZ-Unterricht lernen die fremdsprachigen Kinder und Jugendlichen, sich im Schulalltag zurechtzufinden und soziale Kontakte zu knüpfen.
Digitale Medien / Informatik
In der Primarschule sind in jedem Schulzimmer mehrere Tablets, welche die Schülerinnen und Schüler benützen können. In der Oberstufe erhält jeder Schüler und jede Schülerin ein eigenes Gerät von der Schule zur Benützung zur Verfügung gestellt.
Die Lehrperson entscheidet im Rahmen ihrer Unterrichtsgestaltung, wie und wo sie im Unterricht elektronische Geräte sinnvoll einsetzt und diese durch die Schülerinnen und Schüler verwenden lässt.
Nutzungsvereinbarung Informatik Primarschule [pdf, 42 KB]
Nutzungsvereinbarung Informatik Oberstufe [pdf, 144 KB]
Dispensation
Schülerinnen und Schüler sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Aus wichtigen Gründen können sie für kurze Zeit vom Unterricht beurlaubt oder von einzelnen Lektionen dispensiert werden. Die Zuständigkeit für die Urlaubs- und Dispensationskompetenz liegt bei der Schulführung. Diese kann auf ein schriftliches Gesuch hin Schülerinnen und Schüler dauerhaft von einzelnen Lektionen dispensieren, wenn deren überdurchschnittliche Sachkompetenz im betreffenden Fach anderweitig ausgewiesen ist oder andere wichtige Gründe vorliegen. Die Dispensation von Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern dauert längstens ein Schuljahr. Rechtzeitig vor Schuljahresende ist eine Neubeurteilung der Dispensationsangelegenheit notwendig. Dabei sind die Konsequenzen für die künftige schulische und für die spätere berufliche Laufbahn zu berücksichtigen.
Ferienplan mit Absenzen- und Urlaubsregelung [pdf, 84 KB]
Dispensationsgesuch [pdf, 45 KB]
Paragraph 38 - freier Halbtag [pdf, 58 KB]
Dolmetscher
Dolmetscher für kulturelle Übersetzungen bei Elterngesprächen mit fremdsprachigen Familien werden über die Schulverwaltung auf Wunsch der Lehrpersonen oder/und der Eltern organisiert.
Dyskalkulie (Rechenschwäche)
Man kann von einer Rechenschwäche (Fachausdruck: «Dyskalkulie») sprechen, wenn über einen längeren Zeitraum (ein halbes Jahr und mehr) hartnäckige Schwierigkeiten im Rechnen auftreten. Rechenschwache Schüler haben ein ungenügendes mathematisches Verständnis und sie rechnen «auf ihre Art», mit bekannten nachweisbaren Fehlertypen. Oft sind sie zählende Rechner geblieben. Eine Rechenschwäche hat vorerst nichts mit mangelnder Intelligenz zu tun. Die Schwierigkeiten zeigen sich meistens ab Ende 2.Klasse, vermehrt noch in der 3./4. Klasse; mehrheitlich sind Mädchen betroffen.
Dyslexie (Lese-Rechtschreibeschwäche / Legasthenie)
Kinder mit einer Lese-Rechtschreibstörung (auch Dyslexie oder Legasthenie genannt) haben massive Probleme beim Lesen und beim Rechtschreiben. Als mögliche Ursache einer Legasthenie wurden genetische Faktoren beschrieben, die neurophysiologische Prozesse der auditiven und visuellen Informationsverarbeitung beeinflussen.
E
Elternforum Kölliken
Das Elternforum Kölliken ist ein Verein, der das Wohl der Schülerinnen und Schüler der Schule Kölliken ins Zentrum stellt und die Zusammenarbeit und den Informationsfluss zwischen Schule und Eltern stärkt. Er bietet eine Plattform für alle Eltern und nimmt deren Anliegen und Interesse auf und bringt sie in die Schule ein.
Erster Schultag / Neues Schuljahr
Am ersten Schultag des neuen Schuljahres beginnt der Unterricht für die 2. bis 9. Klassen um 9.00 Uhr.
Im Kindergarten starten am Montag nur die neuen Kindergartenkinder von 9.00 Uhr bis am Mittag. Die Kindergartenkinder im zweiten Kindergartenjahr haben erst ab Dienstag Unterricht nach Stundenplan.
Die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler werden um 13.25 Uhr von den anderen Klassen unter dem Pausendach begrüsst. Anschliessend sind sie bis 15.00 Uhr in ihren Klassenzimmern. Der reguläre Unterricht gemäss Stundenplan startet für sie ab Dienstag.
F
Fundsachen
In jedem Schulhaus gibt es eine Fundsachenkiste. Zuständig sind die jeweiligen Hauswarte. Vor der Schulverwaltung hat es eine Vitrine mit Wertsachen.
H
Haftung
Unfälle aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen sind über die private Krankenkasse versichert.
Im Falle eines Sachschadens wird unabhängig davon, ob dieser absichtlich zugefügt worden ist, die Familie des verursachenden Kindes oder Jugendlichen haftbar gemacht. Franchisen und Selbstbehalte von Versicherungen im Schadenfall gehen zu Lasten der Eltern der betreffenden Schülerin oder des betreffenden Schülers.
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern.
Handys
Beim Betreten des Schulareals werden sämtliche Smartphones (inkl. Kopfhörer oder Lautsprecher) ausgeschaltet und nicht sichtbar versorgt. In diesem Zustand bleiben die Geräte während der Unterrichtszeit inklusive Pausen. Diese Regelung gilt von Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr (ausser Mittwochnachmittag). Im Bedarfsfall (z.B. in Erwartung einer wichtigen Mitteilung) kann eine Schülerin oder ein Schüler die Erlaubnis der Lehrperson einholen, um mit dem Handy innerhalb des Schulgebäudes einen Anruf zu tätigen.
Hausaufgaben
Hausaufgaben werden massvoll erteilt und der Schüler bzw. die Schülerin soll sie in der Regel selbstständig lösen können. Mit Hausaufgaben kann das im Unterricht Gelernte vertieft werden. Sie bieten zudem die Möglichkeit, Arbeits- und Lerntechniken einzuüben. Das Erledigen von Hausaufgaben ist im neuen Aargauer Lehrplan Volksschule in den Grundlagen zu den überfachlichen Kompetenzen als Teil der personalen Kompetenzen beschrieben.
Hauswartung
Die Hauswartung, welche unter anderem zu den Schulgebäuden schaut, ist dem Bereich 'Planung und Infrastruktur' der Gemeinde Kölliken unterstellt.
Herbstwanderung
Jedes Jahr im 1. Quartal findet eine gemeinsame Herbstwanderung des Kindergartens und der gesamten Primarschule statt.
I
Impfungen
Die Schulimpfungen werden in der Volksschule im Auftrag des Departements Gesundheit und Soziales vom Impfdienst der Lungenliga Aargau in Zusammenarbeit mit den Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt. Im Zweijahreszyklus werden Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Primarschulklasse sowie der 1. und 2. Oberstufenklasse kostenlose Impfungen angeboten.
Informatik / Digitale Medien
In der Primarschule sind in jedem Schulzimmer mehrere Tablets, welche die Schülerinnen und Schüler benützen können. In der Oberstufe erhält jeder Schüler und jede Schülerin ein eigenes Gerät von der Schule zur Benützung zur Verfügung gestellt.
Die Lehrperson entscheidet im Rahmen ihrer Unterrichtsgestaltung, wie und wo sie im Unterricht elektronische Geräte sinnvoll einsetzt und diese durch die Schülerinnen und Schüler verwenden lässt.
Nutzungsvereinbarung Informatik Primarschule [pdf, 42 KB]
Nutzungsvereinbarung Informatik Oberstufe [pdf, 144 KB]
J
Jugendtreff
Im Untergeschoss der Villa Matter in Kölliken wird der Jugendtreff Kölliken unter der dem Motto "von Schülern für Schüler" mit viel Engagement geführt. Der Treff wird von einer Jugendarbeiterin professionell und verantwortlich geleitet. Zudem leistet Vorstand des Trägervereins Jugendtreff Kölliken sowie Vertretungen der Schul- und Gemeindebehörden Hilfestellung in organisatorischen Fragen. Der Jugendtreff ist politisch neutral, über-konfessionell und an den Zielen und Wertvorstellungen unserer Schulen orientiert und gewachsen.
K
Kästli
Auswärtige Schülerinnen und Schüler können ein Kästli in der Schulanlage gegen eine Gebühr von CHF 20.00 mieten.
Kindergarten
Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres, das heisst im folgenden August, in den Kindergarten ein und werden damit schulpflichtig. Auf Gesuch der Eltern kann die Schulleitung den späteren Eintritt in den Kindergarten gestatten.
Kreisschule
Die Oberstufen der Schulen Kölliken und Muhen sind durch einen Gemeindevertrag verbunden. Der Vertrag garantiert das Führen der Sekundar- und Realschulen in Kölliken und Muhen – die Bezirksschüler besuchen die Bezirksschule in Kölliken.
L
Lager
Die Klassen- und Lagerwochen an der Oberstufe finden in der Regel in der KW 34 statt.
Die 7. Klassen haben eine Spezialwoche vor Ort mit unterschiedlichen Themen. In dieser Woche findet auch die 1-tägige Schulreise statt. Zuständig für die Planung ist die Klassenlehrperson. Fachlehrpersonen vor Ort werden eingebunden.
Die 8. Klassen gehen ins CentroSportivo im Tessin und haben dort eine gemeinsame Lagerwoche, wo sie sich für einen Sportkurs anmelden können. Die Leitung ist bei den Sportlehrpersonen. Die Klassenlehrpersonen nehmen ebenfalls teil.
Die 9. Klassen gehen ins Klassenlager. Die Planung obliegt den Klassenlehrpersonen.
Lauskontrolle
Nicht selten tauchen auf den Köpfen von Kindern Läuse auf. Dies hat allerdings nichts mit schlechter Hygiene zu tun. Um eine Ausbreitung zu verhindern, führen wir bei Bedarf während des Schuljahres in einzelnen Klassen Kontrollen durch. Die Verantwortung für die gründliche Behandlung bei Lausbefall liegt bei den Eltern der Kinder.
Legasthenie (Lese- & Schreibschwäche / Dyslexie)
Kinder mit einer Lese-Rechtschreibstörung (auch Dyslexie oder Legasthenie genannt) haben massive Probleme beim Lesen und beim Rechtschreiben. Als mögliche Ursache einer Legasthenie wurden genetische Faktoren beschrieben, die neurophysiologische Prozesse der auditiven und visuellen Informationsverarbeitung beeinflussen.
Lehrplan 21
Der Kanton Aargau übernimmt im Grundsatz den Lehrplan 21 der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK).
Leitsätze
Lernlandschaft
Die Oberstufe Kölliken arbeitet mit 6 Klassen in zwei Lernlandschaften, in jeder Lernlandschaft sind 3 Klassen zu Hause. Schülerinnen und Schüler werden in diesem Unterrichtsmodell dazu angeleitet, ihr Lernen selber in die Hand zu nehmen, es zu planen, aktiv anzugehen und teilweise auch selber zu bestimmen.
Weitere Informationen zum Thema Lernlandschaft finden Sie in diesem Video.
Logopädie
Die Logopädie befasst sich mit Sprach-, Sprech-, Redefluss- oder Stimmstörungen und den damit in ihrer Kommunikation behinderten Menschen. In der pädagogisch-therapeutischen Arbeit unterstützt und fördert die Logopädin Kinder und Jugendliche im mündlichen und schriftlichen Spracherwerb. Ein erfolgreicher Spracherwerb ist Voraussetzung für die Teilhabe der Kinder und Jugendlichen am schulischen Alltag.
Lotsendienst
Der Schulweg ist eine wichtige Erfahrung für unsere Kinder. Die Interessengruppe Lotsen setzt sich ein, die Kindergärtner, Schülerinnen und Schüler beim Überqueren der Schönenwerderstrasse zu begleiten, damit die Kinder sicher und unbeschwehrt in die Schule sowie am Mittag nach Hause gelangen. Der Lotsendienst wird von der Gemeinde unterstützt.
Bei Interesse am Lotsendiest melden Sich sich bitte bei Frau Stephanie Mathys 079 511 56 22
M
Mittagspause Auswärtige
Im Oberstufenschulhaus stehen den auswärtigen Schülerinnen und Schüler Räumlichkeiten für die Einnahme von Mittagessen zur Verfügung. Zwei Mikrowellen für das Aufwärmen von Essen und genügend Geschirr sind vorhanden.
Mittelstufe
Früher verstand man unter 'Mittelstufe' die 4. - 6. Klassen. Heute spricht man von Zyklus 1 (Kindergarten sowie 1. + 2. Klassen), Zyklus 2 ( 3. - 6. Klassen) und Zyklus 3 (7. - 9. Klassen).
Musikschule
N
Nachhilfe
Die Schule Kölliken führt eine Liste mit Bez- und Kantischülerinnen und -schüler aus Kölliken, Muhen, Safenwil und Walterswil, welche Nachhilfeunterricht anbieten. Diese Liste kann bei der Schulverwaltung per E-Mail oder 062 737 18 18 bezogen werden. In der Regel kostet die Nachhilfe durch Bezler CHF 10 - 15 pro Stunde und durch Kantischülerinnen und -schüler CHF 20 - 25, jedoch muss dies individuell untereinander geklärt werden. Natürlich kann keine "Erfolgsgarantie" abgegeben werden, denn diese hängt letztlich von der Bereitschaft des Bezügers ab.
Natur- und Bewegungskindergarten
Einer unserer sechs Kindergärten ist unser Natur- und Bewegungskindergarten. Die Kinder sind 2 - 3 Vormittage draussen im Wald unterwegs, 1 - 3 Vormittage und ein Nachmittag pro Woche drinnen im Kindergarten oder der Turnhalle. Der Fokus liegt aber auch in diesem Kindergarten auf dem gesamten Lernplan. Der Wald bietet jedoch den Kindern den Raum und die Möglichkeiten, ihren starken und altersentsprechenden Bewegungsdrang auszuleben.
Neues Schuljahr / Erster Schultag
Am ersten Schultag des neuen Schuljahres beginnt der Unterricht für die 2. bis 9. Klassen um 9.00 Uhr.
Im Kindergarten starten am Montag nur die neuen Kindergartenkinder von 9.00 Uhr bis am Mittag. Die Kindergartenkinder im zweiten Kindergartenjahr haben erst ab Dienstag Unterricht nach Stundenplan.
Die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler werden um 13.30 Uhr von den anderen Klassen unter dem Pausendach begrüsst. Anschliessend sind sie bis 15.00 Uhr in ihren Klassenzimmern. Der reguläre Unterricht gemäss Stundenplan startet für sie ab Dienstag.
Noten
Die Zeugnisnoten entscheiden über die Beförderung in die nächst höhere Klasse. Die 1 ist die niedrigste Note, die 6 die beste. Ab 4 gilt eine Note als genügend.
O
Oberstufe
Die Oberstufen der Schulen Kölliken und Muhen sind durch einen Gemeindevertrag verbunden. Der Vertrag garantiert das Führen der Sekundar- und Realschulen in Kölliken und Muhen – die Bezirksschüler besuchen die Bezirksschule in Kölliken.
Organigramm
ORK (Oberstufenrat Kölliken)
Der ORK ist die Vertretung aller Schülerinnen und Schüler der Oberstufe Kölliken und befasst sich mit Anregungen, Kritik und Wünschen an die Lehrerschaft und/oder an die Schulleitung und umgekehrt. Er verwirklicht diese Anliegen nach demokratischen Grundsätzen.
P
Paragraph 38 - freier Halbtag
Gemäss Paragraph 38, Absatz 1 im Schulgesetz hat jede Schülerin / jeder Schüler Anspruch auf bis zu vier freie Schulhalbtage pro Schuljahr. Der freie Schulhalbtag pro Quartal muss nicht begründet werden und kann auch am Stück bezogen werden. Die Klassenlehrperson muss jedoch frühzeitig von den Eltern informiert sein.
Pausen
In den grossen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulhaus und verbringen die Pausenzeit auf dem dafür vorgesehenen Pausenareal. Schülerinnen und Schüler der Primarschule, welche ihre Pause in aller Ruhe verbringen möchten, halten sich bei der „Pauseninsel“ beim Eingang des Unterstufenschulhauses auf.
Pausenkiosk
Die Abschlussklassen der Oberstufe führen während des Schuljahres im Wechsel einen Pausenkiosk.
Poolstunden
Poolstunden in der Volksschule bieten die Möglichkeit, schulbegleitende Angebote besser in den Schulalltag der Kinder und Familien zu integrieren. Zu diesen Angeboten gehören in erster Linie der Instrumentalunterricht wie auch pädagogisch-therapeutische Angebote (Beispiel Logopädie).
Während der Poolstunden arbeiten die Schülerinnen und Schüler vorwiegend selbstständig (Wochenplan, Projekte, Festigen von Lerninhalten etc.). Es findet kein lehrerzentrierter Unterricht mit Instruktion statt. Die Lehrperson ist dafür verantwortlich, dass die Schülerinnen und Schüler, die während der Poolstunden abwesend sind, keine wichtigen Inhalte verpassen und die Unterrichtsziele erreichen.
Primarschulrat
Der Schülerrat der Primarschule bietet den Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ihre Schule aktiv mit zu gestalten. Vertreten sind je eine Schülerin oder ein Schüler von allen 1. bis 6. Klassen.
Promotionen
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler von der 1. in die 2. Klasse der Primarschule basiert auf einer Gesamtbeurteilung der Leistungen in den Kern- und Erweiterungsfächern. Ab der 2. Klasse der Primarschule entscheiden die Zeugnisnoten in den Kern- und Erweiterungsfächern über die Beförderung in die nächst höhere Klasse. Repetitionen aufgrund eines Nichterfüllens der Promotionsanforderungen sind in der 1. bis 5. Klasse der Primarschule sowie in der 1. und 2. Klasse der Realschule möglich.
Der Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule und von der Primarschule in die Oberstufe basiert auf der Empfehlung der abgebenden Lehrperson.
R
Räbeliechtliumzug
Jedes Jahr Ende Oktober / Anfangs November findet der Räbeliechtliumzug des Kindergartens und der 1. bis 2. Primarklassen statt. Die Kinder basteln Laternen oder schnitzen Räben.
Randstundenausfall
Gemäss § 25 der Schulverordnung dürfen bei Absenzen von Lehrpersonen die Schülerinnen und Schüler nur nach vorgehender Information der Eltern vorzeitig nach Hause geschickt werden. Sie werden also bei voraussehbaren Absenzen von Lehrpersonen von uns mündlich oder schriftlich über den Stundenausfall informiert.
In der Oberstufe können Schülerinnen und Schüler nach vorheriger schriftlicher Absprache auch bei einem kurzfristigen und unvorhergesehenen Ausfall von Randstunden nach Hause geschickt werden.
Rechenschwäche (Dyskalkulie)
Man kann von einer Rechenschwäche (Fachausdruck: «Dyskalkulie») sprechen, wenn über einen längeren Zeitraum (ein halbes Jahr und mehr) hartnäckige Schwierigkeiten im Rechnen auftreten. Rechenschwache Schüler haben ein ungenügendes mathematisches Verständnis und sie rechnen «auf ihre Art», mit bekannten nachweisbaren Fehlertypen. Oft sind sie zählende Rechner geblieben. Eine Rechenschwäche hat vorerst nichts mit mangelnder Intelligenz zu tun. Die Schwierigkeiten zeigen sich meistens ab Ende 2.Klasse, vermehrt noch in der 3./4. Klasse; mehrheitlich sind Mädchen betroffen.
Regionaler Sozialdienst
Der Regionale Sozialdienst ist die erste Anlaufstelle bei sozialen Fragen. Sie beraten, begleiten, informieren und unterstützen die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kölliken zu Themen wie Arbeitslosigkeit, Budget, Familie, Erziehung, Schule, Sozialversicherungen, Krankheit u.v.m.
Reservation Schulräume
Die Reservation von Schulräumlichkeiten ausserhalt der Schulzeiten läuft über die Gemeindekanzlei Kölliken: www.koelliken.ch
S
Schneesportlager
Das freiwillige Schneesportlager der Oberstufe wird in der Regel in der ersten Woche der Sportferien durchgeführt und dauert von Sonntag bis Freitag. Das Lagerhaus befindet sich im Skigebiet Pizol – Bad Ragaz.
Anmelden können sich alle Oberstufenschülerinnen und -schüler der 8. und 9. Klassen. Gibt es anschliessend noch freie Plätze, können sich auch Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen anmelden.
Geführt wird das Lager von Samuel Nyffenegger (Klassen- und Fachlehrer Oberstufe); Alle anderen Leiter sind keine Lehrpersonen an der Schule Kölliken. Bei Fragen hilft Samuel Nyffenegger E-Mail gerne weiter.
Schnuppermorgen / Bsüechlimorge
Im Juni findet ein Schnuppermorgen / Bsüechlimorge in den neuen Klassen, resp. bei der neuen Klassenlehrperson statt. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die neuen Stundenpläne verteilt.
Schulareal
Das gesamte Schulareal ist eine drogen-, alkohol- und nikotinfreie Zone. Waffen jeglicher Art oder waffenähnliche Gegenstände sowie Feuerwerkskörper sind auf dem Schulareal strikte verboten. Das Schulareal darf von Schülerinnen und Schülern nur verlassen werden, wenn sie anschliessend keine Schulstunden mehr haben.
Schularzt
Jede öffentliche und private Schule verfügt über eine Schulärztin oder einen Schularzt. Sie oder er berät Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Eltern zu schulrelevanten Gesundheitsthemen und steht den Schulen bei Fragen zur Prävention und Gesundheitsförderung sowie für epidemiologische Massnahmen, insbesondere Impfungen, zur Verfügung. Ziel des schulärztlichen Diensts ist, dass sich Schülerinnen und Schüler gesund entwickeln können.
Dr. Andreas Würsch
Hauptstrasse 94a
5742 Kölliken
062 723 00 42
andreas.wuersch@hin.ch
Schulbesuche
Eltern dürfen den Unterricht ihrer Kinder jederzeit besuchen. Für ein Gespräch mit der Lehrperson muss aber vorgängig ein Termin vereinbart werden.
Schulbus
Der Schulbus zwischen Kölliken und Muhen fährt jeweils von November bis März. Eine Anmeldung wird den Schülerinnen und Schüler frühzeitig abgegeben.
Schulhausfest
Vor den Frühlingsferien führt die Oberstufe ihr Schulhausfest durch. In der letzten Schulwoche feiern die Primarklassen ihr Schulhausfest.
Schulische Heilpädagogik (SHP)
Lehrpersonen, die sich speziell weitergebildet und durch einen Master-Studienabschluss qualifiziert haben, können als Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen arbeiten. Ihre pädagogische Arbeit richtet sich speziell an Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, einer Behinderung oder bei besonders Begabten mit einer Minderleistungsproblematik.
Schulleitung
Der Schulleitung obliegen neben der Führungsverantwortung für die ihr unterstellten Lehrpersonen die pädagogische Führung, die Qualitätsentwicklung und -sicherung, die Organisation und Administration des Schulbetriebs sowie die Information und Kommunikation.
Schulordnung
Schulpflicht
Kinder, die bis zum 31. Juli den 4. Geburtstag feiern, treten im folgenden August in den Kindergarten ein und werden damit schulpflichtig. Die Schulpflicht dauert mit dem obligatorischen Kindergarten in der Regel elf Jahre.
Die obligatorische Schulzeit besteht aus dem zweijährigen Kindergarten, der Primarschule und der Oberstufe bzw. Sekundarstufe I. Die Primarschule dauert sechs und die Oberstufe drei Jahre. Die Oberstufe gliedert sich in die drei Schultypen Realschule, Sekundarschule und Bezirksschule.
Schulpsychologischer Dienst (SPD)
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist eine kantonale Fachstelle für Kinder und Jugendliche vom Kindergartenalter bis Ende der Volksschule. Lern- und Leistungsbesonderheiten sowie psychische oder soziale Schwierigkeiten, die sich im Kindergarten oder in der Schule zeigen, können Gründe für eine Anmeldung sein.
Schulsozialarbeit (SSA)
Die Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrem Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer befriedigenden Lebensgestaltung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen oder sozialen Problemen zu fördern. Dabei arbeitet sie mit Lehrpersonen, weiteren Fachpersonen der Kinder- und Jugendhilfe sowie mit der Schule zusammen. Das Angebot der Schulsozialarbeit steht allen Zielgruppen niederschwellig, vertraulich, freiwillig und unentgeltlich zur Verfügung.
Schulsport
Der J+S-Schulsport ist das Bindeglied zwischen obligatorischem Schulsport und freiwilligem Vereinssport. Ziel ist es, durch den freiwilligen Sport in der Schule möglichst viele Kinder und Jugendliche für den Vereinssport zu motivieren.
Schulverwaltung
Die Schulverwaltung beinhaltet sämtliche administrativen und organisatorischen Prozesse im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb. Die dafür verantwortliche Schulverwaltung unterstützt die Schulführung und ist Anlauf- und Auskunftsstelle für die Schulleitungen, die Lehrpersonen, die Schülerinnen und Schüler, die Eltern, alle weiteren Mitarbeitenden der Schule sowie auch für den Gemeinderat, die Gemeindeverwaltung und die Öffentlichkeit.
Schulweg
Der Schulweg ist Erlebnis-, Lern- und Sozialisationsort. Er macht Kinder selbstständiger, fördert die Bewegung und ist ein wichtiger Beitrag zur allgemeinen Entwicklung. Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Fahrräder und Mofas sowie Kickboards müssen in den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt werden. Für allfällige Schäden oder Diebstähle ist die Schule nicht haftbar.
Bitte bringen Sie Kinder nicht mit dem Auto zur Schule. Die Fahrt im Auto hindert die Kinder daran, auf ihrem Schulweg wertvolle Lernerfahrungen zu machen und der Verkehr rund ums Schulareal ist eine zusätzliche Gefahrenquelle für alle Schülerinnen und Schüler.
Schulzahnpflege
Die Volksschule unterstützt die Eltern in ihren Bestrebungen, die Zähne ihrer Kinder gesund zu erhalten. Die Schulzahnpflege im Kanton Aargau hat zwei Elemente: Den jährlichen Kontrolluntersuch bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt sowie die regelmässige Schulzahnprophylaxe in den Schulklassen. Alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule haben ab dem Kindergarten Anrecht auf eine jährliche Zahnkontrolle bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt ihrer Wahl. Dafür erhalten die Eltern beim Eintritt ihres Kindes in den Kindergarten ein Gutscheinheft. Das Heft enthält für jedes Schuljahr einen Gutschein. Fehlende Hefte können in der Schulverwaltung abgeholt werden.
Schweigepflicht
Zur Planung der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf sind Gespräche unter Fachleuten der Schule und des Schulpsychologischen Dienstes nötig. Damit diese Gespräche geführt werden können, ist eine Entbindung von der Schweigepflicht durch die erziehungsberechtigte Person erforderlich. Diese beschränkt sich auf die direkt an der Förderung des Kindes beteiligten Personen. Weitere Personen dürfen nur mit ausdrücklicher Bewilligung der erziehungsberechtigten Person informiert werden. Alle Personen, die am fachlichen Austausch beteiligt sind, unterstehen dem Amtsgeheimnis. Die Schule verpflichtet sich, die Inhaber der elterlichen Sorge transparent über den Austausch zu informieren.
Situationsplan
Sozialdienst
Der Regionale Sozialdienst ist die erste Anlaufstelle bei sozialen Fragen. Sie beraten, begleiten, informieren und unterstützen die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kölliken zu Themen wie Arbeitslosigkeit, Budget, Familie, Erziehung, Schule, Sozialversicherungen, Krankheit u.v.m.
Stundentafeln
Die Stundentafeln sind Jahresstundentafeln, welche die wöchentliche Unter- richtszeit pro Fach abbilden. Die Unterrichtszeit kann in einer Woche abweichen, muss im Durchschnitt aber auf das ganze Schuljahr hin erreicht werden.
Stundentafel Kindergarten und Primarschule [pdf, 182 KB]
Stundentafel Real-, Sekundar- und Bezirksschule [pdf, 3.1 MB]
U
Übertritte
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler von der 1. in die 2. Klasse der Primarschule basiert auf einer Gesamtbeurteilung der Leistungen in den Kern- und Erweiterungsfächern. Ab der 2. Klasse der Primarschule entscheiden die Zeugnisnoten in den Kern- und Erweiterungsfächern über die Beförderung in die nächst höhere Klasse. Repetitionen aufgrund eines Nichterfüllens der Promotionsanforderungen sind in der 1. bis 5. Klasse der Primarschule sowie in der 1. und 2. Klasse der Realschule möglich.
Der Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule und von der Primarschule in die Oberstufe basiert auf der Empfehlung der abgebenden Lehrperson.
Unfall
Unfälle aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen sind über die private Krankenkasse versichert.
Im Falle eines Sachschadens wird unabhängig davon, ob dieser absichtlich zugefügt worden ist, die Familie des verursachenden Kindes oder Jugendlichen haftbar gemacht. Franchisen und Selbstbehalte von Versicherungen im Schadenfall gehen zu Lasten der Eltern der betreffenden Schülerin oder des betreffenden Schülers.
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern.
Unterrichtsausfall
Gemäss § 25 der Schulverordnung dürfen bei Absenzen von Lehrpersonen die Schülerinnen und Schüler nur nach vorgehender Information der Eltern vorzeitig nach Hause geschickt werden. Sie werden also bei voraussehbaren Absenzen von Lehrpersonen von uns mündlich oder schriftlich über den Stundenausfall informiert.
In der Oberstufe können Schülerinnen und Schüler nach vorheriger schriftlicher Absprache auch bei einem kurzfristigen und unvorhergesehenen Ausfall von Randstunden nach Hause geschickt werden.
Unterstufe
Früher verstand man unter 'Unterstufe' die 1. - 3. Klassen. Heute spricht man von Zyklus 1 (Kindergarten sowie 1. + 2. Klassen), Zyklus 2 ( 3. - 6. Klassen) und Zyklus 3 (7. - 9. Klassen).
Urlaub
Schülerinnen und Schüler sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Aus wichtigen Gründen können sie für kurze Zeit vom Unterricht beurlaubt oder von einzelnen Lektionen dispensiert werden. Die Zuständigkeit für die Urlaubs- und Dispensationskompetenz liegt bei der Schulführung. Diese kann eine Schülerin oder einen Schüler auf schriftliches Gesuch der Eltern vom Unterrichtsbesuch beurlauben. Im Normalfall wird pro Schülerin / pro Schuler während der gesamten Schulzeit nur einmal einen Urlaub bewilligt.
V
Verkehrsinstruktion
Bereits im Kindergarten beginnt die Verkehrserziehung. Ausgebildete Instruktoren der Regionalpolizei Zofingen vermitteln die Verkehrsregeln und wecken bei den Kindern den „Verkehrssinn“. Die Kinder lernen, ihre Verantwortung im Strassenverkehr wahrzunehmen. Die theoretische und praktische Veloprüfung in der 5. Klasse beendet die Verkehrsinstruktion an der Schule.
Versicherung
Unfälle aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen sind über die private Krankenkasse versichert.
Im Falle eines Sachschadens wird unabhängig davon, ob dieser absichtlich zugefügt worden ist, die Familie des verursachenden Kindes oder Jugendlichen haftbar gemacht. Franchisen und Selbstbehalte von Versicherungen im Schadenfall gehen zu Lasten der Eltern der betreffenden Schülerin oder des betreffenden Schülers.
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern.
Volksschule
W
Wegzug
Wenn Sie einen Wegzug von Kölliken planen und schulpflichtige Kinder haben, müssen Sie diese möglichst frühzeitig bei uns abmelden.
Bitte setzen Sie sich mit der Schulverwaltung in Verbindung via Telefon 062 737 18 18 oder per E-Mail schulverwaltung@schulekoelliken.ch. Wir unterstützen Sie gerne bei den Formalitäten.
Z
Zahnkontrollheft
Alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule haben ab dem Kindergarten Anrecht auf eine jährliche Zahnkontrolle bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt ihrer Wahl. Dafür erhalten die Eltern beim Eintritt ihres Kindes in den Kindergarten ein Gutscheinheft. Das Heft enthält für jedes Schuljahr einen Gutschein.
Bei Verlust oder sollten Sie noch ein altes Heft nur für die Primarschule haben, kann jederzeit in der Schulverwaltung ein neues abgeholt werden.
Zeugnisse
Pro Schuljahr wird im Kindergarten ein Einschätzungsbogen, ab der Primarschule werden ein Zwischenbericht und ein Jahreszeugnis ausgestellt.
Im Kindergarten wird der Entwicklungsstand der Kinder jährlich mit einem Einschätzungsbogen festgehalten. Die Lehrperson dokumentiert darin, welche Kompetenzen das Kind bereits erworben hat.
Nach dem ersten Schulhalbjahr erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Zwischenbericht. Darin werden die Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz beurteilt. Die Leistungen in den einzelnen Fächern werden mit einer Note bewertet. Am Ende des Schuljahrs erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Jahreszeugnis mit Noten. Darin wird festgehalten, inwiefern die Lernziele gemäss Aargauer Lehrplan Volksschule erreicht worden sind.
Zukunftstag
Am Zukunftstag wechseln Mädchen und Jungen von der 5. - 7. Klassen die Seiten und erhalten praxisnah Einblicke in Berufe und Arbeitsbereiche, in denen ihr Geschlecht bisher untervertreten ist. Die Schülerinnen und Schüler sind gebeten, die Klassenlehrperson vorgängig über eine Abwesenheit zu informieren.
Zuzug
Wenn Sie einen Umzug nach Kölliken planen und schulpflichtige Kinder haben, müssen Sie diese möglichst frühzeitig bei uns anmelden.
Bitte setzen Sie sich mit der Schulverwaltung in Verbindung via Telefon 062 737 18 18 oder per E-Mail schulverwaltung@schulekoelliken.ch. Wir unterstützen Sie gerne bei den Formalitäten.
Zwischenstunden
Zwischenstunden werden im Stundenplan wenn immer möglich vermieden. Es können aber auch Zwischenstunden entstehen, wenn eine Lehrkraft ausfällt. Es ist den Schülerinnen und Schüler nicht erlaubt, das Schulareal zu verlassen. Zwischenstunden verbringt man beispielsweise in einem Aufenthaltsraum, auf dem Pausenplatz oder am Arbeitsplatz im Office der Lernlandschaft.